Beweissicherung

Bei Baumaßnahmen im Einflussbereich von Bestandsgebäuden können Beschädigungen/Veränderungen durch die Bauausführung nicht sicher ausgeschlossen werden. Mit Hilfe einer detaillierten und nachvollziehbaren Dokumentation des Zustandes des Bauwerkes vor dem Beginn der Baumaßnahme ist es möglich, die neu entstandenen Schäden, wie Abplatzungen, Rissbildungen sowie Feuchteschäden qualitativ und quantitativ darzustellen und von bereits zuvor vorhandenen Beeinträchtigungen abzugrenzen.

 

Die Ergebnisse der Erstbegehung werden den Feststellungen nachfolgender Dokumentationen während und nach Abschluss der Baumaßnahme bzw. am Ende der Gewährleistungsphase gegenübergestellt. Ein solches Beweissicherungsgutachten kann dann die Grundlage einer fairen Schadensregulierung bilden und Streit zwischen den Parteien vermeiden.


Leistungsinhalte:

 

  • Dokumentation von Gebäudezuständen, in Textform, in Skizzen, als Bilder
  • Installation von Rissmonitoren und Höhenmessbolzen
  • Kurz- und Langzeitmessungen von Rissbewegungen, Bauteilverformungen, Schwingungen von Bauteilen